Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Byrd Consulting – eine Marke der Rivio Foods GmbH

I.        Geltungsbereich

(1) Vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Regelungen (z.B. Dienstleistungsvertrag mit automatischer monatlicher Verlängerung) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) für Verträge über die Erbringung von Leistungen (im Folgenden auch „Leistungen“), die die Rivio Foods GmbH/ Byrd Consulting (nachfolgend „Byrd Consulting“) mit den Kunden (im Folgenden auch „Kunde“) abschließt.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von Byrd Consulting, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

(3) Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB. Die aktuell gültige Fassung der AGB wird unter www.byrd-consulting.com bereitgestellt. 

(4) Die AGB gelten ausschließlich für Bestellungen durch Unternehmer nach § 14 BGB.

(5) Unternehmer ist gem. § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, § 14 Abs. 2 BGB.

(6) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge über Leistungen i.S.d. I.1. von Byrd Consulting an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(7) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden Byrd Consulting gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(8) Zusätzlich und zur Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Vereinbarungen in den jeweils mit den Kunden geschlossenen Verträgen. Bei Abweichungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen in den jeweiligen Verträgen mit den Kunden gehen die Regelungen im einzelnen Vertrag vor.

II.      Vertragsschluss

(1) Der Kunde fordert von Byrd Consulting ein unverbindliches Angebot an. Dieses Angebot von Byrd Consulting an den Kunden stellt dabei wiederum eine Aufforderung an den Kunden dar, über den Inhalt des jeweiligen unverbindlichen Angebots selbst ein Angebot im Rechtssinne an Byrd Consulting abzugeben. Der Vertragsschluss erfolgt mit der Annahme des Angebots des Kunden durch Byrd Consulting in Form einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung, welche dem Kunden in Textform übermittelt wird.

III.     Vertragsgegenstan

(1) Byrd Consulting erbringt gegenüber dem Kunden nach dem jeweiligen Angebot Leistungen.

(2) Die Leistungen sind im jeweiligen Angebot hinsichtlich Zielsetzung, Umfang der Aufgabenstellung und Vorgehensweise ausführlich und abschließend beschrieben.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Byrd Consulting bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen keinen konkreten Erfolg schuldet. Der konkrete Erfolg der Maßnahmen hängt von vielen Faktoren, wie zum Beispiel von Algorithmen und technischen Hürden, ab. Byrd Consulting schuldet daher nur die reine Leistungserbringung im Sinne einer zeitorientierten Tätigkeit und nicht die erfolgsbezogene Umsetzung eventueller während dieser Dienstleistungen erzielter Ergebnisse.

(4) Nicht zu den vertraglich von Byrd Consulting geschuldeten Leistungen gehört die rechtliche Überprüfung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Rechte Dritter. Der Kunde überprüft die Byrd Consulting übergebenen Unterlagen selbständig und auf eigene Rechnung auf Korrektheit und Vollständigkeit sowie dahingehend, ob sie im Einklang mit Rechten Dritter stehen.

(5) Byrd Consulting prüft die die verwendeten Texte weder marken- noch urheberrechtlich. Die Verantwortung für die im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten Texte und deren Zulässigkeit liegt daher beim Kunden. Durch die Freigabe der Arbeiten bestätigt der Kunde, dass er die Texte auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft hat.

(6) Dem Kunden ist bewusst, dass die Leistungserbringung durch Byrd Consulting überwiegend von einem Dritten, Amazon, abhängt. Leistungen von Byrd Consulting, die – auf der Seite von Amazon – zu technischen Hürden im Verkäuferaccount des Kunden führen, können aufgrund dieser Abhängigkeit zeitintensiv werden und ggf. nur verzögert fertiggestellt werden, z.B. durch eine langsame Freischaltung seitens Amazon oder aufgrund von Fehlern/ Bugs in der Infrastruktur von Amazon. Eine solche Verzögerung steht nicht im Einflussbereich von Byrd Consulting und lässt daher die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung unberührt. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass vom Kunden gewünschte Änderungen auf Amazon überhaupt nicht umsetzbar sind.

IV.    Rechte an Arbeitsergebnissen und Übertragung von Nutzungsrechten

(1) Im Rahmen der Erbringung der Leistung seitens des Auftragnehmers entstehenunter Umständen urheberrechtlich geschützte Werke. Dies umfasst insbesondere die entstandenen Texte und Grafiken, die während der Zusammenarbeit entstehen. Die Urheber- & Nutzungsrechte werden ausnahmslos dem Auftraggeber übertragen.

(2) Die Urheber- & Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit dervollständigen und vorbehaltlosen Zahlung der vereinbarten Vergütung nachMaßgabe der Regelungen in Ziffer IV. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissenerfolgt die Einräumung zu dem Zeitpunkt, in dem der jeweilige Leistungsabschnitt

V.      Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird alle erforderlichen Voraussetzungen schaffen und Beistellungen erbringen, die zu einer ordnungsgemäßen Ausführung der im Vertrag vereinbarten Leistungen durch Byrd Consulting erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde alle in diesem Abschnitt aufgeführten Mitwirkungshandlungen erbringen.

(2) Der Kunde wird Byrd Consulting sämtliche für die Leistungserbringung durch Byrd Consulting erforderlichen Unterlagen, Informationen, Daten und sonstige Mittel zur Verfügung stellen. Insbesondere wird der Kunde Byrd Consulting sämtliche Informationen zu den Produkten des Kunden und Bildmaterial zur Verfügung stellen.

(3) Byrd Consulting wird den Kunden bei Bedarf auf die Erforderlichkeit von Mitwirkungshandlungen und die Übermittlung von Unterlagen hinweisen.

(4) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht zu den jeweils ggf. vereinbarten Zeitpunkten oder wird Byrd Consulting durch sonstige, nicht von ihr zu vertretende Umstände bei der Erbringung seiner Leistungen behindert, verschieben sich ggf. zugesagte Zeitpläne für die von Byrd Consulting einzuhaltenden Fristen in angemessenem Umfang. Byrd Consulting wird den Kunden hierüber unterrichten und nach Beseitigung des Hindernisses einen neuen Zeitplan mitteilen. Weitere Ansprüche von Byrd Consulting, insbesondere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Ebenso unberührt hiervon bleibt der Vergütungsanspruch von Byrd Consulting.

(5) Besteht während der Erbringung der Leistungen durch Byrd Consulting der begründete Verdacht, dass eine Fehlerquelle aus der Sphäre des Kunden stammt, so wird der Kunde aktiv an der Fehlerbehebung oder Fehlersuche mitwirken.

(6) Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht zu einer regelmäßigen und gefahrentsprechenden Anfertigung von Sicherungskopien bzw. Datensicherungen im Hinblick auf die im Account des Kunden hinterlegten Daten.

(7) Der Kunde gewährt Byrd Consulting konstanten Zugang zu all seinen Amazon Accounts (Seller bzw. Vendor Central), damit Byrd Consulting die geschuldeten Dienstleistungen erbringen kann. Zudem gewährt der Kunde Byrd Consulting Zugang zu den benötigten Tools, Unterlagen und Programmen. Der Kunde wird hierzu für Byrd Consulting einen Zugriff als autorisierte Partner einrichten. Entzieht der Kunde Byrd Consulting diesen Zugang, ist es Byrd Consulting nicht mehr möglich, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist in diesem Fall weiterhin verpflichtet, die geschuldete Vergütung zu entrichten.

(8) Der Kunde stellt Byrd Consulting zudem sämtliche Grafiken, Videos und sonstige Content-Materialien, die Byrd Consulting im Rahmen der Erbringung der Leistungen einsetzen kann bzw. soll, zur Verfügung.

(9) Leistungen von Byrd Consulting bedürfen ggf. der Freigabe durch den Kunden. Byrd Consulting wird den Kunden in diesem Fall rechtzeitig zur Freigabe auffordern. Die Freigabe kann entweder durch eine Generalfreigabe oder durch eine individuelle Freigabe erfolgen, wobei jeweils die Textform eingehalten werden muss. Mit der Erteilung der Freigabe bestätigt der Kunde, die Leistungen im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit und Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben geprüft zu haben.

VI.    Laufzeit und Vertragsbeendigung

(1) Die Laufzeit sowie die automatische Verlängerung und die Kündigungsfristen der jeweiligen unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge sind individuell und werden jeweils im Angebot von Byrd Consulting geregelt.

(2) Für beide Parteien besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Vertrags ohne Einhaltung einer Frist, insbesondere wenn die andere Partei wiederholt und/oder in erheblicher Art und Weise ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht fristgerecht erfüllt. Für Byrd Consulting besteht darüber hinaus das Recht zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Vertrags ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist bzw. sich mit der Begleichung einer Rechnung um mehr als einen Monat in Verzug befindet.

(3) Falls die außerordentliche Kündigung auf der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung beruht, wird der Vertragspartner in Textform vor der Kündigung aufgefordert, das Verhalten, das den Vertragsbedingungen widerspricht, innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 14 Tage) zu beenden. Erst nach erfolglosem Ablauf der Frist kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen.

(4) Jede Erklärung im Zusammenhang mit einer Kündigung und jede sonstige Erklärung, mit welcher der Leistungsaustausch oder der Vertrag beendet oder die Beendigung vorbereitet wird, bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB.

(5) Entzieht der Kunde Byrd Consulting den Zugang zu seinem Amazon Account und ist es Byrd Consulting daher nicht mehr möglich, ihre vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, so stellt dies keine Kündigung des jeweiligen Vertrags dar. Der Kunde bleibt weiterhin bis zum Wirksamwerden einer Kündigung zur Einhaltung des jeweiligen Vertrags und zur Leistung der Vergütung verpflichtet.

(6 Byrd Consulting wird nach Beendigung des jeweiligen Vertrags sämtliche, in ihrem Besitz befindliche Unterlagen des Kunden an diesen herausgeben.

VII.   Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Für die in Ziffer III. und in den jeweiligen Angeboten beschriebenen und erbrachten Leistungen ist vom Kunden eine Vergütung zu bezahlen. Die Höhe dieser Vergütung für die Leistungen von Byrd Consulting ergibt sich dabei aus den jeweiligen Angeboten.

(2) Wurde nichts anderes vereinbart, sind sämtliche Rechnungen nach Rechnungsstellung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.

(3) Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist deren Eingang bei Byrd Consulting maßgeblich.

(4) Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch Byrd Consulting anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

VIII. Verschwiegenheit

(1) Das verwendete Know-how ist wesentlicher Bestandteil des Unternehmenswertes von Byrd Consulting. Der Kunde verpflichtet sich daher, sämtliche ihm im Rahmen der Leistungserbringung durch Byrd Consulting bekannt werdenden Strategien, Prozesse, Informationen, Dokumente und Ähnliches streng vertraulich zu behandeln.

(2) Darüber hinaus verpflichten sich der Kunde und Byrd Consulting gegenseitig zu Vertraulichkeit. Diese Verpflichtung beinhaltet vor allem die Pflicht

  • vertrauliche Informationen keinem Dritten zugänglich zu machen,
  • zum Schutz der vertraulichen Informationen dieselbe Sorgfalt anzuwenden, wie für eigene vertrauliche Informationen, insbesondere aber alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zuverlässig gegen eine unbefugte Kenntnisnahme zu sichern,
  • die vertraulichen Informationen nur für diejenigen Zwecke zu verwenden, für die sie übermittelt wurden und
  • ohne ausdrückliche Einwilligung oder Erforderlichkeit zur Auftragsausführung, vertrauliche Informationen nicht zu kopieren oder zu speichern oder in einer anderen Weise zu vervielfältigen oder schriftlich zu fixieren.

(3) Vertrauliche Informationen im Sinne der Ziffer VIII. Abs. (2) sind solche Informationen, die von dem Kunden oder Byrd Consulting als vertraulich gekennzeichnet werden, oder deren Vertraulichkeit sich durch ihre Gestaltung, ihren Inhalt oder die Umstände ihrer Weitergabe objektiv aufdrängt, insbesondere finanzielle, wirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Informationen. Für die Einordnung als vertrauliche Information ist es unerheblich, in welcher Weise der Kunde oder Byrd Consulting von den Informationen Kenntnis erlangt hat oder ob und auf welchem Trägermodul die Informationen verkörpert sind. Insbesondere sind auch mündliche Informationen umfasst.

(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nur dann nicht, wenn die betreffenden Informationen bereits öffentlich bekannt sind oder von dem Kunden bzw. Byrd Consulting ausdrücklich freigegeben wurden.

(5) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.

IX.    Abwerbungsverbot

(1) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, voneinander keine Mitarbeiter abzuwerben, insbesondere diesen keine Angebote zu unterbreiten, die dazu führen, dass einer oder mehrere Mitarbeiter seinen bzw. ihren Arbeitsvertrag mit dem jetzigen Arbeitgeber kündigt bzw. kündigen.

(2) Das Verbot zur Abwerbung von Mitarbeitern besteht bis ein Jahr nach Ende des jeweiligen Vertrags fort.

X.      Haftung

(1) Byrd Consulting haftet unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Byrd Consulting dem Grunde nach nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Die Haftung von Byrd Consulting für Schadensersatzansprüche des Kunden hinsichtlich leicht fahrlässig verursachter Schäden ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, begrenzt; maximal ist diese Haftung jedoch auf einen Betrag von EUR 100.000 begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Byrd Consulting für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Byrd Consulting haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg. Hierunter verstehen die Parteien eventuell vom Kunden intendierte positive Entwicklungen einer oder mehrerer Kennzahlen, die über das Wirtschaften in einer bestimmten Periode Auskunft geben. Typische Kennzahlen sind hier Gewinn, Umsatz oder Return on Investment, aber auch Rationalisierungs- oder Skalierungseffekte.

(4) Byrd Consulting haftet für den Verlust von Daten gemäß den oben genannten Absätzen nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Die Haftung von Byrd Consulting ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch gegenüber gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Byrd Consulting.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen oder aufgrund von gegebenen Garantien.

(6) Im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung kann es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass der Auftritt des Kunden nachteilig indexiert wird. Dies ist ein seitens Byrd Consulting nicht beeinflussbarer Prozess, so dass daraus keinerlei Ansprüche des Kunden gegen Byrd Consulting entstehen.

XI.    Referenznennung

(1) Der Kunde räumt Byrd Consulting das Recht ein, seinen Firmennamen und sein Logo als Referenz zu nennen. Insbesondere darf Byrd Consulting den Firmennamen und das Logo des Kunden verwenden, um auf erreichte Erfolge zu verweisen.

XII.  Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Auf Verträge zwischen Byrd Consulting und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Landau in der Pfalz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Byrd Consulting ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

XIII. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen werden sich die Parteien bemühen, eine Regelung zu finden, die dem, was die Parteien gewollt haben, am nächsten kommt, aber gleichwohl wirksam ist. Selbiges gilt für etwaige Lücken der Bestimmungen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder von Teilen davon bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

25.04.2024

Projektanfragen

Ramy Darwish
Geschäftsführer